Die internationalen Handgepäckbestimmungen


 
Einen detaillierten Überblick über die internationalen Handgepäckbestimmungen finden Sie im Folgenden: Dürfen Duty Free Artikel, Medikamente, technische Geräte ... mit an Bord? Wie groß und wie schwer darf mein Handgepäck sein? Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema Handgepäckbestimmungen finden Sie hier.
 
 
 
Folgende Gegenstände dürfen Sie mit an Bord nehmen!
 
 
1.  Flüssigkeiten und gelartige Kosmetikprodukte:
Die internationalen Handgepäckbestimmungen sehen vor, daß Flüssigkeiten und gelartige Kosmetikprodukte in Behältern bis max 100 ml Größe mit ins Handgepäck genommen werden können. Achtung: Hier gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge! Größere Behälter werden keinesfalls akzeptiert, selbst wenn Sie weniger einfüllen.
 
Alle Behälter müssen in einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen gepackt werden. Diesen transparenten Plastikbeutel legen Sie bei der Handgepäck-Kontrolle separat aufs Band.
   
 
Handgepäck-Tipps!
Wir empfehlen, einen transparenten Kulturbeutel mit befüllbaren Flaschen zu verwenden! Diese entsprechen den internationalen Handgepäckbestimmungen und dürfen im Handgepäck mit an Bord genommen werden.
 
Äußerst nützlich sind Packhilfen wie Packsäcke, Kleiderhüllen und Schuhbeutel!
Damit bewahren Sie die Übersicht und sparen jede Menge Platz in Handgepäck und Koffer.
 

2.  Medikamente und Spezialnahrung:
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die Sie während des Fluges benötigt, können Sie mit an Bord nehmen. Gemäß den internationalen Handgepäckbestimmungen müssen diese Artikel ebenfalls bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
 

3.  Duty Free Artikel:
Duty Free Artikel dürfen gemäß den internationalen Handgepäckbestimmungen in einer versiegelten Tasche mitgeführt werden. Allerdings müssen diese Artikel in Flughäfen der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen gekauft worden sein. Der Kaufbeleg muss vom selben Tag stammen. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Für die Mitnahme von flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck auf Direkt- und Umsteigeverbindungen in die USA gelten gesonderte Bestimmungen. Erfragen Sie diese unbedingt vor dem Kauf in der Verkaufsstelle.
 
 
4.  Technische Geräte:
Für die Mitnahme von technischen Geräten an Bord eines Flugzeugs gelten nicht die internationalen Handgepäckbestimmungen, sondern die Sicherheitsbestimmungen des Abflugortes. Grundsätzlich dürfen Mobiltelefone, Laptops, Ipods etc. natürlich ins Handgepäck. Möchten Sie ein außergewöhnliches technisches Gerät mit an Bord nehmen, dann gibt Ihnen die Airline bzw. Flughafen-Information dazu gerne Auskunft.
 
 
5.  Maximale Größe und maximales Gewicht von Handgepäck:
Pro Passagier ist ein Handgepäckstück erlaubt, mit den maximalen Abmessungen 
55 x 46 x 25 cm und einem Maximalgewicht von 8 kg. Faltbare Kleidersäcke sind gemäss Handgepäckbestimmungen davon ausgenommen - diese dürfen Sie bis zu einer maximalen Größe von 57 x 54 x 15 cm mit am Bord nehmen.
 
 
Handgepäck-Tipp!
Mit einer Kofferwaage nützen Sie die Freigepäcksgrenze beim Fliegen voll aus und vermeiden
Mehrkosten für Übergepäck! Mit einer Kofferwaage können Sie das Gewicht und die
Abmessung Ihrer Koffer schnell und einfach feststellen.
  
 
6.  Weitere Gegenstände, die Sie mit an Bord nehmen dürfen:
Folgende weitere Gegenstände dürfen Sie gemäß den internationalen Handgepäckbestimmungen zusätzlich zu einem Handgepäckstück mit in die Kabine nehmen:
 
1. Eine Handtasche, kleine Umhänge-/Handgelenktasche oder eine kleine Laptoptasche inkl. Inhalt 
2. Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke 
3. Eine Kamera oder ein Fernglas 
4. Eine angemessene Menge Reiselektüre 
5. Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise 
6. Orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, auf die Sie angewiesen sind
 
 
7.  Gegenstände, die Sie KEINESFALLS mit an Bord nehmen dürfen:
Haben Sie eine Hang zur Extravaganz beim Fluggepäck, dann sollten Sie auf jeden Fall einen Blick in die EU-Verordnung 68/2004 werfen. Hier sind nämlich alle Gegenstände angeführt, die Sie keinesfalls im Handgepäck mitführen dürfen:
 
1. Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
2. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
3. Stumpfe Instrumente
4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
5. Chemische und toxische Stoffe
 
Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Verbotene Gegenstände bei Flugreisen. Weiters finden Sie hier eine Aufzählung aller Gegenstände, die auch nicht eingecheckt werden dürfen wie Sprengkörper, Rattengift, Radioaktives Material etc.
 
 
8.  Abweichende Bestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass Airlines zum Teil Regelungen getroffen haben, die von den internationalen Handgepäckbestimmungen abweichen können. Um ganz sicher zu gehen, werfen Sie einen Blick auf die Website der Airline oder nehmen Sie vor Abreise mit dem Kundenservice Kontakt auf. Dort wird man Sie genau über abweichende Handgepäckbestimmungen informieren. Weiterführende Links finden Sie am Ende der Seite.
   
 
Unter folgenden Links gibt es weitere Informationen zum Thema Handgepäckbestimmungen:
 
 

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Alles fürs Handgepäck von TAKEOFF24!